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   OLG Celle, 09.08.2012 - 16 U 197/11   

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https://dejure.org/2012,35128
OLG Celle, 09.08.2012 - 16 U 197/11 (https://dejure.org/2012,35128)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.08.2012 - 16 U 197/11 (https://dejure.org/2012,35128)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. August 2012 - 16 U 197/11 (https://dejure.org/2012,35128)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 631
    Ansprüche des Subunternehmers bei nicht vorhergesehenen Massenmehrungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vordersätze "explodieren": Unternehmer erhält keine Mehrvergütung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Nachunternehmer muss auf ungewöhnliche Massenerhöhung hinweisen

  • ra-dp.de (Kurzinformation)

    Massenmehrung und Vergütung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vordersätze "explodieren": Unternehmer erhält keine Mehrvergütung! (IBR 2013, 7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 1312
  • NZBau 2013, 38
  • BauR 2012, 1797
  • BauR 2013, 276
  • BauR 2013, 467
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.12.1995 - VII ZR 198/94

    Abrechnung eines vorzeitig beendeten Einheitspreisvertrages; Berechnung der

    Auszug aus OLG Celle, 09.08.2012 - 16 U 197/11
    Dieser Anspruch gliedert sich in einen Werklohnteil für die bereits bis zur Kündigung ausgeführten Leistungen, der nach § 631 BGB zu berechnen ist (BGH VII ZR 198/94) und einen Anspruch auf Vergütung für die nicht ausgeführten Leistungen nach § 649 Satz 2 BGB.
  • BGH, 20.08.2009 - VII ZR 212/07

    Leistungsteile innerhalb eines Gewerks als in sich abgeschlossene Teile einer

    Auszug aus OLG Celle, 09.08.2012 - 16 U 197/11
    Die zuvor ausgesprochene Teilkündigung vom 2. Juni 2010 war unzulässig (BGH NJW 2009, 3717).
  • OLG Hamm, 13.03.2013 - 12 U 74/12

    Rechtsfolgen des Anbietens überhöhter Einheitspreise bei Fehlern des

    In einem solchen Fall ist der Auftraggeber frei, die Mehrmengen anderweitig zu vergeben (vgl. auch OLG Celle, BauR 2012, 1797).
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