Rechtsprechung
OLG Celle, 09.08.2012 - 16 U 197/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Ansprüche des Subunternehmers bei nicht vorhergesehenen Massenmehrungen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ansprüche des Subunternehmers bei nicht vorhergesehenen Massenmehrungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 631
Ansprüche des Subunternehmers bei nicht vorhergesehenen Massenmehrungen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vordersätze "explodieren": Unternehmer erhält keine Mehrvergütung!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Nachunternehmer muss auf ungewöhnliche Massenerhöhung hinweisen
- ra-dp.de (Kurzinformation)
Massenmehrung und Vergütung
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Vordersätze "explodieren": Unternehmer erhält keine Mehrvergütung! (IBR 2013, 7)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 04.11.2011 - 13 O 204/10
- OLG Celle, 09.08.2012 - 16 U 197/11
Papierfundstellen
- NJW 2013, 1312
- NZBau 2013, 38
- BauR 2012, 1797
- BauR 2013, 276
- BauR 2013, 467
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.12.1995 - VII ZR 198/94
Abrechnung eines vorzeitig beendeten Einheitspreisvertrages; Berechnung der …
Auszug aus OLG Celle, 09.08.2012 - 16 U 197/11
Dieser Anspruch gliedert sich in einen Werklohnteil für die bereits bis zur Kündigung ausgeführten Leistungen, der nach § 631 BGB zu berechnen ist (BGH VII ZR 198/94) und einen Anspruch auf Vergütung für die nicht ausgeführten Leistungen nach § 649 Satz 2 BGB. - BGH, 20.08.2009 - VII ZR 212/07
Leistungsteile innerhalb eines Gewerks als in sich abgeschlossene Teile einer …
Auszug aus OLG Celle, 09.08.2012 - 16 U 197/11
Die zuvor ausgesprochene Teilkündigung vom 2. Juni 2010 war unzulässig (BGH NJW 2009, 3717).
- OLG Hamm, 13.03.2013 - 12 U 74/12
Rechtsfolgen des Anbietens überhöhter Einheitspreise bei Fehlern des …
In einem solchen Fall ist der Auftraggeber frei, die Mehrmengen anderweitig zu vergeben (vgl. auch OLG Celle, BauR 2012, 1797).